Brandschutzdokumente

Wir erstellen Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungspläne für bestimmte Nutzungsformen

Brandschutzdokumente, wie Feuerwehrpläne oder Flucht- und Rettungspläne, werden durch die Bauordnungsrichtlinien gefordert. Ein umfassender Brandschutzplan liefert den Nutzern eines Gebäudes alle Informationen zu Maßnahmen sowie zu den Fluchtwegen. Im Ernstfall halten Feuerwehrpläne alle wichtigen Informationen für die Feuerwehr bereit, um die Rettung und Brandbekämpfung zu erleichtern.

Flucht- und Rettungspläne, die alle Anforderungen erfüllen
Flucht- und Rettungspläne müssen in jedem öffentlichen Gebäude gut sichtbar und an hochfrequentierten Stellen angebracht werden. So stehen Sie im Notfall jedem Besucher schnell zur Verfügung und geben Auskunft über bestehende Fluchtwege, Feuerlösch- und Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhaltensregeln.

Doch der Flucht- und Rettungsplan prägt auch den Eindruck der Räumlichkeiten. Dafür erarbeiten wir individuell gestaltete Brandschutzpläne, die selbstverständlich der geforderten DIN ISO 23601 entsprechen. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen und den zuständigen Behörden entstehen Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne, die die DIN-Norm für Sicherheitskennzeichnung erfüllen und sich dennoch in Ihr gestalterisches Konzept integrieren.

Feuerwehrpläne – brandheiß und mit Plus
Feuerwehrpläne sind die Grundlage, auf der sich die Feuerwehr im Brandfall im Gebäude orientiert. Sie geben den Einsatzkräften Auskunft über Besonderheiten des Gebäudes, über Aufbau und Struktur sowie über Flucht- und Rettungswege. Sie enthalten allgemeine Objektinformationen, einen Übersichtsplan und Geschosspläne sowie Sonderpläne und textliche Erläuterungen. Mithilfe von Feuerwehrplänen können die Einsatzkräfte den Einsatz vorbereiten, die Lage vor Ort beurteilen und sich vor Ort besser orientieren. Und so müssen Feuerwehrpläne stets auf aktuellem Stand sein und mindestens alle 2 Jahre überprüft werden.

Zur einfacheren Übersichtlichkeit unterliegen Feuerwehrpläne der DIN 14095. Brandschutzpläne müssen vom Eigentümer bereitgestellt und mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder örtlichen Feuerwehr abgestimmt werden. Die geforderten Feuerwehrpläne werden von Brandschutzfachplanern erstellt, die in den Bereichen baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz, abwehrender Brandschutz, Gefahrenstoffe und Arbeitsschutz qualifiziert sind.

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